Homoffice-Pauschale: keine zusätzlichen Werbekosten!
Die „Homeoffice-Pauschale“, die großartig „zur Beteiligung an den höheren Kosten für Strom, Telefon und Internet“ gewährt wird, wird in die sogenante Werbungskostenpauschale (1.000 EUR) für Arbeitnehmer eingerechnet. In Summe bleiben dem Arbeitnehmer dann die 1.000 EUR Pauschale, die es bisher auch gab – worin hier die „Entlastung“ für diejenigen, die …