„EDV-Autodidakt – ist das ein „Freier Beruf“?
Man könnte auf die Idee kommen, dass ein EDV-Spezialist eine ähnliche Entwicklungsarbeit leistet wie ein freier Ingenieur. So kam nun ein EDV-Unternehmer auf die Idee, die Gewerbesteuer zu sparen und strengte eine „Ähnlichheitsprüfung“ zum Freien Beruf des Ingenieurs an.
Entscheidend bei der Beurteilung des BFH (Bundesfinanzhof) war, dass der Unternehmer nicht nachweisen konnte, dass er über die Qualifikationen eines Diplom-Informatikers verfügt. Es konnten ebenfalls keine Belege über entsprechend besuchte Seminare oder Fortbildungen vorgelegt werden, so dass das Gericht keine Ähnlichkeit zum Beruf des Ingenieurs sah. Anders verhält sich das bei studierten Informatikern. Hier gibt es eine Ähnlichkeit zu den Freien Berufen, die anerkannt.
Wie immer im Leben kommt es also darauf an…
Der EDV-Autodidakt bleibt nach Ansicht des Gerichtes ein Gewerbetreibender und als solcher muss er Gewerbesteuer bezahlen.