Vernichtung von Buchungsunterlagen
Nach dem 31.12.2020 können einige Unterlagen vernichtet werden – ganz hilfreich, wenn man gerade sowieso keine neuen Regale einkaufen kann – bzw. das online machen muss…
Die 10-jährige Aufbewahrungsfrist endet für
Bücher, Journale, Konten, Aufzeichnungen usw. für die Jahre 2010 und früher
Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Eröffnungsbilanzen, die 2010 oder früher aufgestellt wurden – einschließlich der zum Verständnis der Unterlagen angelegte Anweisungen/Erklärungen
Bei EDV-gestützten Systemen gilt die Frist auch für Verfahrensdokumentationen, Handbücher usw. Hier genügt übrigens sowieso eine elektronische Speicherung, wenn diese jederzeit wieder greifbar (sichtbar) gemacht werden können (es muss also nicht in Papierform sein – das spart bei den neuen Regalen…)
Für die Buchungsjahre bis 1999 galt übrigens nur eine 6-jährige Aufbewahrungsfrist.
Aber egal: Konkret bedeutet das, dass Belege aus dem Jahr 2010 nach Ablauf des Kalenderjahres 2020 (und erst dann, also: jetzt) vernichtet werden dürfen.