Private Altersvorsorge: Erhöhung der Rürup-Abzugsmöglichkeit
Die private Altersvorsorge wird ab 2015 steuerlich besser gefördert.
Die Abzugsmöglichkeit der privaten Rürup-Rente war im Jahr 2014 auf 20.000 EUR begrenzt.
Nun wird die Abzugsmöglichkeit an den Knappschaftlichen Rentenbeitrag gekoppelt.
Im Jahr 2015 sind damit für einen Alleinstehenden Beiträge bis 22.179,00 EUR abzugsfähig.
Für Ehegatten sind die doppelten Beträge zu berücksichtigen.
(Quelle: bbh Informationsbrief, Ausgabe 01/2015)