Bilanzierung von Leasingverträgen – Verschuldung steigt, Eigenkapital sinkt
Grundsätzlich war das „gute alte HGB“ ja so gestaltet, dass es den Kaufmann eher arm als reich darstellt. Dementsprechend hat es eine gewisse Logik, dass dieses Grundprinzip nun auch auf die inzwischen gültigen IFRS-Bilanzierungsstandards wirkt. Allerdings – bei Leasingverträgen kannte die ab 2019 gültige Bilanzierung von Leasingverbindlichkeiten nicht.
Ab 2019 müssen also Leasingverbindlichkeiten bilanziert werden. Die Verbindlichkeit auf der Passivseite, das Nutzungsrecht auf der Aktivseite. Das Nutzungsrecht entspricht dem dann dem Barwert der künftigen Leasingzahlungen, die Verbindlichkeit auch.
Was zunächst einfach nach Bürokratieaufwand aussieht, wird die Kennzahlen einiger Unternehmen kräftig verändern – denn das Fremdkapital nimmt zu, das Eigenkapital sinkt im Verhältnis zur Bilanzsumme. Und das wirkt beim Ein-Mann-Betrieb mit einem Auto über große Firmen mit geleasten Fuhrparks bis hin zu Fluggesellschaften, die künftig die Verpflichtungen aus Leasingverträgen als Verbindlichkeit ausweisen müssen.
Man darf also gespannt sein, wie sich die Ratings ab dem Jahr 2020 (die Regelung gilt für Bilanzen, die nach dem 01.01.2019 beginnen, also 2020 öffentlich werden) verändern werden. Nach derzeitigem Stand eher negativ…