Selbstanzeige beim Finanzamt ab 2015
Die Neuregelung der Vorgaben zur strafbefreienden Selbstanzeige konnten wie geplant zum Jahreswechsel 2014/15 in Kraft treten.
Der Bundesrat hatte dazu keinerlei Einwendungen. Damit gelten seit 01.01.2015 verschärfte Vorgaben, z.B. höhere Strafzuschläge bei bestimmten Hinterziehungsbeträgen ab 25.000 EUR.
Mit Abgabe der Selbstanzeige muss nun auch zwingend die Zahlung erfolgen!
Es kann nicht mehr die Festsetzung der Finanzverwaltung abgewartet werden!
(Quelle: bbh Informationsbrief, Ausgabe 01/2015)