Betriebsveranstaltungen: Freigrenze wird zu Freibertrag
Bei Betriebsveranstaltungen wurde aus der bisherigen Freigrenze von 110 EUR je Arbeitnehmer ein Freibetrag.
Bei Betriebsveranstaltungen wurde aus der bisherigen Freigrenze von 110 EUR je Arbeitnehmer ein Freibetrag.