Rechnungen: Art und Umfang der angerechneten Leistung unerlässlich!
Die Leistungsbeschreibung „Ausführen von Reinigungs- und Serviceleistungen für den jeweiligen Monat“ hat dem Finanzgericht nicht ausgereicht, um einen Vorsteuerabzug zu gewähren.
Die Leistungsbeschreibung „Ausführen von Reinigungs- und Serviceleistungen für den jeweiligen Monat“ hat dem Finanzgericht nicht ausgereicht, um einen Vorsteuerabzug zu gewähren.