Katzenbespaßung steuerlich absetzbar?
Die Betreuungskosten eines Haustieres wurden in einem Urteil aktuell als haushaltsnahe Dienstleistung anerkannt.
Das Gericht vertritt die Auffassung, dass die Betreuung eines Haustieres einen engen Bezug zum Haushalt hat und ließ deshalb den Abzug von 20% der Dienstleistungen, max. 4.000 EUR als Steuerabzug zu.
Das Urteil steht im Widerspruch zu den Aussagen der Finanzverwaltung, die derartige Kosten explizit von der Steuerermäßigung ausschließt. Das Finanzgericht hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils eine Revision beim Bundesfinanzgerichtshof zugelassen. Man kann also gespannt sein, ob es bestand haben wird.
(Quelle: bbh Infobrief 04/2015)