Urteil zur Erbschaftssteuer: Bis 2016 gelten wohl die bisherigen Regeln für Betriebsvermögen
Mit dem Urteil vom 17.12.2014 wurde durch das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass die Regelungen des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes dringend nachgebessert werden müssen.
Dem Gesetzgeber wurde eine Frist bis2016 eingeräumt, das bedeutet, dass bis zu diesem Zeitpunkt die für Betriebsvermögen sehr positive Regelung weiter zur Anwendung kommt!<
Die günstige Bewertung und die Möglichkeit der gänzlichen Steuerbefreiung bei Fortführung des Unternehmens stellt eine Vorzugsregelung im Vergleich zu den anderen Vermögensarten dar.