Was bedeutet der Brexit für die Limited?

Klar, die Briten konnten sich entscheiden, wie sie mochten: Pro oder Contra der Europäischen Union. Das Ergebnis ist bekannt, der Austritt beschlossen und es ist ja deren Sache…

…wenn da nicht einige Unternehmen in Deutschland wären, die sich einst als „Limited“ gründeten – aus welchen Erwägungen auch immer. Fakt ist: Es gibt eine ganze Reihe kleinster, kleiner und mittelständischer Betriebe, die diese britische Rechtsform wählten, ihr Betätigungsfeld in Deutschland ist.
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Wenn nun bei den Austrittsverhandlungen der Briten die Niederlassungsfreiheit innerhalb der EU nicht durchsetzen kann, entfällt die Anerkennung dieser Rechtsform in Deutschland.

Für die betroffenen Unternehmen heißt es dann, die Rechtsform zu ändern, was aber steuerlich aufwändig ist.

„Automatisch“ würde die Limited zu einer OHG, einer Offenen HandelsGesellschaft, was bedeutet, dass die einst gewünschte Haftungsbeschränkung wegfallen würde.

Es bleibt also spannend für so manchen deutschen Unternehmer.

Von einer Neugründung als Ltd. kann man im Moment abraten – der Grund der geringeren Mindesteinlage als bei der GmbH ist ja aufgrund der Einführung der UnternehmerGesellschaft (UG Haftungsbeschränkt) auch nicht mehr gegeben.